Bezirkshauptfrau Nicole Christine Wild und Referatsleiter Gerhard Fabics vom Servicecenter Verkehrsstrafen.
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Burgenland

BH Güssing ist jetzt zentrale Stelle für Verkehrsdelikte

27. Februar 2023
Seit 1. Februar 2023 werden alle Anonymverfügungen und Verkehrsstrafen im Burgenland durch die BH Güssing (Servicecenter Verkehrsstrafen) abgewickelt, zuletzt hat die BH Neusiedl am See mit 1. Februar die Zuständigkeit für ausgewählte Verkehrsdelikte an die BH Güssing übertragen.

„Wir wickeln nicht nur Delikte mit Auslandsbezug, sondern alle StVO-Delikte zentral in Güssing ab. Dabei geht das Land mit den Schwerpunkt-Bezirkshauptmannschaften einen innovativen Weg, der viele Vorteile mit sich bringt – etwa die Spezialisierung und Bündelung des Know-hows an einer Dienststelle, die noch mehr Effizienz und eine Vereinheitlichung bei der Abwicklung erwarten lässt“, zeigt sich Landesamtsdirektor Mag. Ronald Reiter überzeugt. 

Servicecenter für Verkehrsstrafen

Bei der BH Güssing ist seit Jänner 2020 ein „Service-Center CBE“ eingerichtet. Es wurde mit entsprechenden Verordnungen die Zuständigkeit zur Erledigung von Verkehrsstrafen mit Auslandsbezug (die so genannten CBE-Delikte – Cross Border Enforcement of road traffic offences) an die BH Güssing übertragen. Dazu gehören unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Nichtbeachten von Rotlicht oder Stoppzeichen oder Nichtverwendung von Sicherheitsgurt oder Kindersicherung. 

In der zweiten Phase wurde mit einer Konzentration von Verkehrsdelikten mit Inlandsbezug (Anonymverfügungen und StVO-Verfahren samt Vollzug) ausgenommen Übertretungen nach den Bestimmungen des § 5 StVO (Alkohol- und Drogendelikte) bei der BH Güssing begonnen.

Zu diesem Zweck wurde an der BH Güssing ein „Service-Center Strafen“ eingerichtet, welches nach der schrittweisen Übertragung der Zuständigkeiten mittels Übertragungsverordnung Anonymverfügungen und sonstigen Verkehrsstrafen für das ganze Burgenland bearbeitet.

BHs übertrugen Zuständigkeiten nach Güssing

Mit 1. März 2022 wurden diese Zuständigkeiten von den Bezirkshauptmannschaften Oberwart und Jennersdorf auf die BH Güssing übertragen. Mit 1. Oktober 2022 weiters die Zuständigkeiten von den Bezirkshauptmannschaften Oberpullendorf, Mattersburg und Eisenstadt-Umgebung. 

Mit der Burgenländischen BH-Übertragungsverordnung-Verkehrsdelikte vom 24. Jänner 2023 wurde nun mit Wirkung 1. Februar 2023 die Zuständigkeit der letzten Bezirkshauptmannschaft (Neusiedl am See) für ausgewählte Verkehrsstrafen an die BH Güssing übertragen. „Somit können mit diesem Zeitpunkt die in der Verordnung taxativ aufgezählten Verkehrsmaterien aller Burgenländischen Bezirkshauptmannschaften im Servicecenter Verkehrsstrafen in Güssing abgewickelt werden“, erklärt Güssings Bezirkshauptfrau Mag. Dr. Nicole Wild, MBA.

Jährlich werden von den Bezirkshauptmannschaften des Landes durchschnittlich rund 250.000 Strafverfahren durchgeführt, davon 90 Prozent Verkehrsdelikte, die ab sofort alle von Güssing aus erledigt werden. Die Einrichtung zur Schwerpunkt-BH schafft und sichert im Bezirk Güssing aber nicht nur Arbeitsplätze, sondern wertet darüber hinaus auch den BH-Standort enorm auf und stärkt den ländlichen Raum.