Günther Mitterer
Günther Mitterer: „Durch die Fristverlängerung konnte Gefahr in Verzug abgewendet werden.“

Beim „Untreue-Paragraphen“ ist der Bund gefordert

Die Rechtslage für die Gemeinden – insbesondere für die GemeindevertreterInnen und BürgermeisterInnen – in Hinblick auf den Straftatbestand der Untreue ist inakzeptabel. Mit dieser Bestimmung werden nach gültiger Rechtslage die Gemeindevertreterinnen und -vertreter de facto gezwungen, zugunsten der Gemeinde angebotene Entschädigungsleistungen anzunehmen, auch dann, wenn die Gemeindevertretung ein gegenteiliges Interesse verfolgt (z. B. die Verhinderung einer Stromleitung im Ortsgebiet).

Die Initiativen von Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer auf bundespolitischer Ebene sind sehr zu begrüßen, vor allem ein persönliches Treffen mit Sebastian Kurz. Nachdem der Ball zur raschen Novellierung des „Untreue-Paragraphen“ beim Bundesgesetzgeber liegt, werden auch wir diese Forderung zur Schaffung der notwendigen Klarheit und Handhabbarkeit mit dem Österreichischen Gemeindebund verfolgen.

Wir stehen auch gerne zur Verfügung, uns in dem Prozess der Novellierung aktiv einzubringen, da aus unserer Sicht neben Experten unbedingt auch Praktiker miteinzubeziehen sind. Unter diesen Rahmenbedingungen werden wir niemanden mehr finden, der bereit ist, kommunalpolitische Verantwortung zu tragen. 

Durch die Fristverlängerung konnte Gefahr in Verzug abgewendet werden. Das Einschreiten von Landeshauptmann Wilfried Haslauer im Zusammenhang mit der Bedrohung bezüglich des Straftatbestandes der Untreue hatte das Ziel, die strafrechtliche Gefahr für alle Gemeindevertreter und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister  abzuwenden.

Ich bin außerordentlich froh, dass es beim Gespräch im Chiemseehof am 28. 10. 2019 zu dieser Fristverlängerung bis zum 15. 12. 2020 gekommen ist. Dieses hohe Risiko von strafrechtlichen Konsequenzen ist absolut niemandem zumutbar, diese Gefahr hat der Landeshauptmann abgewendet.