„Ausverkauf der Heimat?“
Hintergrund dieser Debatte war, dass innerhalb der EU Kapitalfreiheit herrscht, was nichts anderes bedeutet, als dass „jeder EU-Bürger sein Kapital in jedem EU-Land anlegen kann“.
Vor diesem Problem standen auch andere, ältere EU-Mitglieder, wie Dänemark. Dort wurde das gelöst, indem der Erwerb eines Zweitwohnsitzes an den Nachweis eines Hauptwohnsitzes in Dänemark gekoppelt wurde.
Wurde ursprünglich dieses „dänische Modell“ favorisiert, verlautete Staatssekretärin Brigitte Ederer in einer Pressekonferenz eine Abkehr, indem sie meinte, „dass Österreich über die Raumordnung und die Flächenwidmungspläne (allerdings dürften keine ‚diskriminierende Maßnahmen‘ ergriffen werden) dieses Problem in den Griff bekommen wird.“
Und obwohl Föderalismusminister Jürgen Weiss Plan und Vorgangsweise als „nicht zweckmäßig“ kritisierte, war das dänische Modell damit vom Tisch und die Raumordnungs- und Flächenwidmungsplan-Lösung wurde angenommen.
Das „Kommunal-Magazin“ merkte aber (zu Recht) an das Verbot diskriminierender Maßnahmen ein „chauvinistisches Argument“ sei. Es gehe ja darum, die Nachfrage an Zweitwohnsitzen einzudämmen, um erschwinglichen Wohnraum für die ansässige Bevölkerung zu erhalten. Und es sei schließlich egal, „ob die Zweitvilla dem Münchner oder dem Wiener Anwalt gehören würde“.