geknickter Baum in Wald
Schadholz sollte möglichst schnell aus dem Wald entfernt werden, um Borkenkäfern keine Angriffsmöglichkeiten zu bieten.
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Ausnahmegenehmigung für Waldbesitzer erreicht

22. Mai 2018
Das Sturmtief „Yves“ hat im Dezember 2017 schwere Schäden in Teilen Südkärntens verursacht. 550.000 Festmeter Schadholz sind nach Schätzungen der örtlichen Forstaufsichten angefallen. Der schneereiche Winter verhinderte für fast zwei Monate die Aufarbeitung und den Abtransport des Schadholzes. Im Frühjahr wurden die Arbeiten intensiv wieder aufgenommen, sodass hohe Holzmengen vorhanden und die Sägewerke nicht mehr uneingeschränkt aufnahmefähig sind. Für die Zwischenlagerung des Schadholzes konnte nun bei der Agrarmarkt Austria eine seltene Ausnahmegenehmigung erreicht werden.

„Die AMA hat die außergewöhnlichen Umstände der Südkärntner Waldbauern anerkannt und auf unseren Antrag hin die Zwischenlagerung auf so genannten beihilfefähigen Flächen bzw. landwirtschaftlichen Nutzflächen genehmigt“, sagt Landesrat Martin Gruber.

Verlust von Förderungen drohte

Ohne die Ausnahmegenehmigung würden, wenn landwirtschaftlicher Flächen für die Holzlagerung genutzt werden, Förderungen gestrichen werden.

„Vor allem wegen des Borkenkäferproblems ist es wichtig, dass das Schadholz so rasch wie möglich aus den Waldgebieten entfernt wird“, erläutert Gruber.

Die Ausnahmegenehmigung gilt vorläufig bis 31.12.2018 in den Gemeinden Gallizien, Sittersdorf, Bad Eisenkappel, Zell-Pfarre, Ferlach, Köttmannsdorf, Maria Rain, Ludmannsdorf, Feistritz im Rosental und St. Margareten im Rosental, die als besonders betroffen gelten.
Die Zwischenlagerung des Schadholzes ist der AMA spätestens 15 Arbeitstage ab Lagerbeginn unter Angabe der Feldstücks- und Schlagnummern zu melden. Die betroffenen Flächen sind nach der Schadholzlagerung unverzüglich wieder in einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu versetzen.