Ausnahmegenehmigung für Waldbesitzer erreicht
„Die AMA hat die außergewöhnlichen Umstände der Südkärntner Waldbauern anerkannt und auf unseren Antrag hin die Zwischenlagerung auf so genannten beihilfefähigen Flächen bzw. landwirtschaftlichen Nutzflächen genehmigt“, sagt Landesrat Martin Gruber.
Verlust von Förderungen drohte
Ohne die Ausnahmegenehmigung würden, wenn landwirtschaftlicher Flächen für die Holzlagerung genutzt werden, Förderungen gestrichen werden.
„Vor allem wegen des Borkenkäferproblems ist es wichtig, dass das Schadholz so rasch wie möglich aus den Waldgebieten entfernt wird“, erläutert Gruber.
Die Ausnahmegenehmigung gilt vorläufig bis 31.12.2018 in den Gemeinden Gallizien, Sittersdorf, Bad Eisenkappel, Zell-Pfarre, Ferlach, Köttmannsdorf, Maria Rain, Ludmannsdorf, Feistritz im Rosental und St. Margareten im Rosental, die als besonders betroffen gelten.
Die Zwischenlagerung des Schadholzes ist der AMA spätestens 15 Arbeitstage ab Lagerbeginn unter Angabe der Feldstücks- und Schlagnummern zu melden. Die betroffenen Flächen sind nach der Schadholzlagerung unverzüglich wieder in einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu versetzen.