Budgeterstellung zur VRV 2015
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Alles über die neue VRV

27. Juli 2018
Die Umstellung der kommunalen Mittelplanung und -bewirtschaftung auf ein nach internationalen doppischen Standards ausgerichtetes Rechnungswesen (VRV 2015) ist eine enorme Herausforderung für die Gemeinden. Ein Leidfaden des Instituts für Kommunalwissenschaften (IWK) soll die kommunalen Finanzabteilungen dabei unterstützen.

Auf rund 60 Seiten wird von Axel Maurer, Finanzdirektor der Stadt Salzburg, der Weg des Haushaltsrechtes seit 1945 nachgezeichnet und die wesentlichen finanzwirtschaftlichen Aspekte der VRV 2015 aufgezeigt.

Umstellung auf Doppik

Wesentliche Aspekte werden in dieser Rezension aufgegriffen. Der Herausgeber, Univ-Doz. Friedrich Klug, verweist gleich zu Beginn auf einen der zentralen Punkte der Verordnung: den Paragraphen 40 Abs. 4 VRV 2015. Dieser postuliert das verwaltungsökonomische Prinzip für die Erstellung der kommunalen Budgets und Rechnungsabschlüsse und verweist in den Erläuterungen explizit auf die Möglichkeit, auch künftig bestehende Buchhaltungssysteme und Rechenwerke als Bezug heranzuziehen, soweit damit die Vorgaben der VRV 2015 erfüllt werden.

Spielraum bei der Bewertung des Vermögens

Damit ist sowohl eine Weiterentwicklung bestehender Systeme als auch die Implementierung eines neuen, nunmehr doppischen Systems möglich. Das verwaltungsökonomische Prinzip bedeutet aber, wie Klug ausführt, einen bedeutenden Spielraum bei der Bewertung des Vermögens. Denn dabei ist das Einholen kostenintensiver Bewertungsgutachten weitgehend zu vermeiden.

Darlehen nur für investive Zwecke

Im Kreis der kommunalen Spitzenverbände besteht Übereinstimmung mit den österreichischen Gemeindeaufsichtsbehörden, dass Darlehen auch künftig nur für investive Zwecke zulässig sein sollen. Darauf nimmt auch die vorliegende Schrift Bezug. Noch Diskussionsbedarf mit den Aufsichtsbehörden besteht allerdings in der Frage, ob und wie etwaige investive Nachweise unter der VRV 2015 dargestellt werden sollen.

Herausforderung Vermögensbewertung

Ein weiteres Kapitel ist dem Budgetkreislauf gewidmet. Es stellt anschaulich den Prozess von der Budgeterstellung über den Budgetvollzug bis zum Rechnungsabschluss dar.

Der Vermögensrechnung widmet Klug einen großen Teil seines Bandes. Dies wohl zu Recht, bereitet die Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen doch besondere Herausforderungen.

Klug kritisiert dabei, dass die Unterscheidung in lang- versus kurzfristiges Vermögen von deutlich geringerer Relevanz ist als die Frage, welche Vermögensteile öffentlichen Zwecken gewidmet und somit unverkäuflich sind. Denn mit hohen Werten versehene Assets können bei Unversierten leicht zur Fehlannahme von Vermögensphantasien (Klug nennt dies „Wertillusion“) führen. Unzweifelhaft vernachlässigte die VRV 1997 einheitliche Bewertungsstandards für kommunale Vermögen - einer der Vorteile der VRV 2015. Der Zweck öffentlichen Vermögens lässt sich aber in der Regel nicht betriebswirtschaftlich, sondern nur gemeinwirtschaftlich ergründen.

Umstellung ist teuer

Letztlich bleibt auch eines der heiklen Themen nicht unausgesprochen: der hohe Umstellungsaufwand. Dieser soll gem. Schätzungen der EU bis zu 1 Promille des BIP ausmachen, somit bis zu 370 Millionen einmalig und bis zu 0,1 Promille (bis zu 37 Millionen Euro) laufend. Bleibt abzuwarten, ob die tatsächlich realisierten Kosten den erwarteten Informationsgewinn rechtfertigen werden.

Einführung in das Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen. Der Weg von der VRV 1974 zur VRV 2015. Zu bestellen beim Institut für Kommunalwissenschaften, E-Mail: ikw@ikw.linz.at

So läuft die Umstellung auf die VRV 2015