Kinder und Betreuerin in einem Kindergarten
Von den Betreibern dürfen nur mehr Beiträge für Zusatzleistungen wie zum Beispiel Essen, Sport- und Musikangebote oder Bastelutensilien eingehoben werden, die die Kinder letztendlich mitnehmen dürfen.
© Shutterstock/Oksana Kuzmina

Zusätzliche Mittel für Gratiskindergärten

25. November 2019
Mit dem neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz hat das Burgenland den generellen Gratiskindergarten eingeführt. Das Fördersystem wurde auf eine Personalkostenförderung umgestellt. Künftig zahlt das Land rund 32,5 Millionen Euro für Kinderbildung und -betreuung an die Gemeinden. Das sind 6 Millionen mehr als bisher.

Zusätzlich zu den Ausgleichszahlungen unterstützt das Land die Gemeinden oder Rechtsträger bei der Umstellung auf das neue Fördersystem mit Geld aus den Bedarfszuweisungen. Damit soll keine Gemeinde bei der Umsetzung des Gratiskindergartens finanzielle Verluste zu beklagen haben, alle Betreiber und Gemeinden erhalten vom Land höhere Förderbeträge als bisher.

Beiträge nur mehr für Zusatzleistungen

Von den Betreibern dürfen nur mehr Beiträge für Zusatzleistungen wie zum Beispiel Essen, Sport- und Musikangebote oder Bastelutensilien eingehoben werden, die die Kinder letztendlich mitnehmen dürfen. Die Beiträge dürfen höchstens kostendeckend sein und keinesfalls einen Gewinn bringen.

„Mit zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen garantieren wir seitens des Landes, dass jede Gemeinde im Burgenland bei der Umsetzung des neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes vom Land mehr Geld erhält. Und durch die Akonto- und Vorauszahlungen erhalten die Gemeinden Planungssicherheit“, sagt Landesrätin Daniela Winkler.

Um den Gemeinden eine sichere Finanzgebarung zu ermöglichen, wird das Land Burgenland in den kommenden Wochen mit der Endabrechung die Zahlungen für die Monate November und Dezember 2019 sowie Vorauszahlungen für das Jahr 2020 leisten.

Das Land informiert

Die Berechnung der Zahlungen erfolgte angepasst an die Umstellung auf die Personalkostenförderung und einen Förderzeitraum von zehn Monaten. Sämtliche Betreiber der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung erhalten in den kommenden Tagen ein Schreiben der Burgenländischen Landesregierung mit der entsprechenden Information über die Fördermittel und -modalitäten.

Nach einer abschließenden Prüfung wird die Auszahlung aller Beträge noch im Kalenderjahr 2019 erfolgen. Die Akontozahlungen basieren auf den Zahlen zum Stichtag des 1. November 2019.