Frau mit Briefwahlkarte
Der Gemeindebund möchte, dass die Frist für das Einlangen der Wahlkarten auf Freitag 18 Uhr vorverlegt wird, wodurch teure Entleerungen am Samstag entfallen.
© www.BilderBox.com

Zeit für eine praxistaugliche Wahlrechtsreform

7. November 2019
Seit vielen Jahren beherrscht das Thema „Wahlrechtsreform“ die Debatten rund um jeder Wahltermin. Der Gemeindebund hat schon länger praktikable Reformvorschläge vorgelegt. Jetzt wäre der richtige Moment, diese auch umzusetzen.

Ohne sie würde keine Wahl funktionieren. Sie rücken immer dann in das Scheinwerferlicht, wenn die Österreicherinnen und Österreicher zu den Wahlurnen gerufen werden: die rund 80.000 Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer, Gemeindebedienstete und Wahlzeugen. Sie alle opfern einen Sonntag, weil ihnen auch die Demokratie am Herzen liegt. In der Praxis zeigt sich aber, dass die komplexen Regeln für die unterschiedlichen Wahlgänge für Verwirrung sorgen. Der Gemeindebund hat schon vor geraumer Zeit einige praxistaugliche Vorschläge zur Reform des Wahlrechts erarbeitet und den Parteien vorgelegt.

Schon nach der letzten Nationalratswahl 2017 hat Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl bei zahleichen Terminen mit den Klubobleuten der Parlamentsparteien und zuständigen Ministern die Vorschläge des Gemeindebundes deponiert. Es gab auch die Bereitschaft, offen über die Vorschläge zu diskutieren.

Die Forderungen des Gemeindebundes

Leider wurde das Reformvorhaben durch die EU-Wahl im heurigen Mai und die vorgezogene Nationalratswahl im September auf Eis gelegt. Nun wird der Gemeindebund wieder die Chance nutzen und für eine Reform im Sinne der Gemeinden werben.

Konkret will der Gemeindebund Verbesserungen bei der Briefwahl, eine Entbürokratisierung, den vollen Kostenersatz für alle Ausgaben, die Gemeinden im Auftrag anderer Gebietskörperschaften tätigen müssen, und eine einheitliche Entschädigung für alle Wahlbeisitzer. 

Briefwahl am Wahltag auszählen

Bei der letzten Nationalratswahl gab es einen neuen Rekord: Genau 1.070.933 Wählerinnen und Wähler haben eine Briefwahlkarte beantragt, was einem Anteil von 16,7 Prozent der Wahlberechtigten entspricht. Nur zum Vergleich: Im Jahr 2006 gab es einen Briefwähleranteil von 6,8 Prozent oder 417.486 Wahlkarten.

Da aber bei den bundesweiten Wahlen die Briefwahlkarten nicht in den Sprengeln mit ausgezählt werden, gibt es am Wahlsonntag kein vorläufiges Endergebnis, sondern lediglich Hochrechnungen, die die Wahlkarten mitberücksichtigen. Aus Sicht des Gemeindebundes gehört diese Praxis eingestellt.

Bei Gemeinderatswahlen werden auch die Briefwahlkarten auf Gemeinde- und Sprengelebene am Wahltag mit ausgezählt. Selbiges sollte auch bei bundesweiten Wahlen möglich sein.

Die Gemeindewahlbehörde sollte die Wahlkarten schon am Wahlsonntag in der Früh auf Gültigkeit prüfen und auf die Sprengel aufteilen. Diese sollten dann gemeinsam mit den „normalen“ Stimmen ausgezählt werden.

Wahlkarte gleich am Gemeindeamt abgeben

Ein weiterer Vorschlag des Gemeindebundes ist die Möglichkeit der Abgabe seiner Wahlkarte bei persönlicher Abholung am Gemeindeamt, was heute bereits bei den Magistraten möglich ist.

Die Frist für das Einlangen der Wahlkarten solle auch auf Freitag 18 Uhr vorverlegt werden, wodurch teure Entleerungen am Samstag entfallen. Der Wähler hat ja auch drei bis vier Wochen Zeit, seine Stimme abzugeben.

Beim Versand der Wahlkarten sollte auch – wie bei den Paketsendungen – der Weg der Wahlkarte nachverfolgbar sein, damit die rechtzeitige Zustellung überprüfbar ist.

Wenn man die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Briefwahl verbessert, würde man sich auch die Debatte um einen zweiten Wahltag ersparen können, der immer wieder in den Raum gestellt wird. Neben den personellen Herausforderungen, die ein zweiter Wahltag mit sich bringen würde, zeigen auch Erfahrungen, dass dadurch die Wahlbeteiligung nicht steigt. 

Wählerverzeichnis interessiert niemanden

Der Gemeindebund will auch einige Regelungen entbürokratisieren. So etwa die Auflage des Wählerverzeichnisses, das in den meisten Gemeinden für viel Aufwand sorgt, aber kaum einen Bürger wirklich interessiert. Dazu könnte man sich überlegen, die Einsicht mittels Handysignatur (Bürgerkarte) zu ermöglichen.

Außerdem sollten auch die Kundmachungen in Wohnhäusern in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern abgeschafft werden. Auch hier haben die Gemeinden einen hohen Aufwand mit wenig erkennbarem Nutzen.

Schon bei der EU-Wahl hat eine bis dato geübte Praxis in einigen Gemeinden für Aufregung gesorgt: Das Innenministerium hat einige Wahllokale beanstandet, weil sie außerhalb des Gemeindegebietes lagen. Hier bräuchte es flexiblere Regelungen, um Gemeinden, die etwa Verwaltungsgemeinschaften gebildet haben, auch gemeindeübergreifende Wahllokale zu ermöglichen.

Der Gemeindebund ist in diesem Zusammenhang auch gegen einen einheitlichen Wahlschluss. Aus gutem Grund schließen manche Wahllokale früher. Die Wahlbehörden vor Ort sollen weiterhin selbst entscheiden, wie lange sie für ihre Bürgerinnen und Bürger offen halten wollen.

Pool aus freiwilligen Wahlbeisitzern

Schon im August hat der Gemeindebund klargestellt, dass es für alle Wahlbeisitzer, die den Sonntag für den Dienst an der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, eine einheitliche Entschädigung zwischen 50 und 80 Euro geben sollte.

Weil nicht alle Parteien Beisitzer entsenden wollen oder können, sollte es einen Pool an freiwilligen interessierten Wahlberechtigten aus den Reihen der Gemeindebürger geben und auch Ersatzzahlungen von den säumigen Parteien.

Wahlleiter
Die rund 80.000 Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer, Gemeindebedienstete und Wahlzeugen opfern alle einen Sonntag, weil ihnen die Demokratie am Herzen liegt. In der Praxis zeigt sich aber, dass die komplexen Regeln für die unterschiedlichen Wahlgänge für Verwirrung sorgen.

Voller Kostenersatz für Ausgaben der Gemeinden

Ganz wichtig ist für den Gemeindebund auch der volle Kostenersatz für alle Ausgaben, die für die Abwicklung der Wahl getätigt werden müssen. Die Nationalratswahl hat insgesamt rund 20 Millionen Euro gekostet. Alleine die Gemeinden zahlen 15 bis 16 Millionen Euro für die Wahl. Pro Wahlberechtigtem gibt es 0,84 Euro vom Bund, was etwa 5,4 Millionen Euro Kostenersatz bedeutet.

Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl und Vizepräsident Rupert Dworak haben deswegen auch zurecht klargestellt: Es kann nicht sein, dass die Kommunen dem Bund oder auch den Ländern die Arbeit abnehmen, aber die Ausgaben nicht zu hundert Prozent gedeckt werden. Bei Bundeswahlen muss der Bund, bei Landeswahlen müssen die Länder und bei Gemeindewahlen müssen selbstverständlich die Gemeinden für die Kosten aufkommen.

Diese Palette an Vorschlägen wird mit den Parlamentsparteien und der zukünftigen Bundesregierung ausführlich diskutiert. Die Gemeinden, die 80.000 Beisitzerinnen und Beisitzer wissen, wo es hapert und was geändert werden muss.