Mann räumt Schnee von einem Haus
Kosten, die über den normalen Winterdienst hinausgehen, werden den Gemeinden oft nicht ersetzt.
© Shutterstock/Maria Dryfhout

Keine zusätzliche Unterstützung im Katastrophenfall

25. November 2019
Die oberösterreichische Gemeindelandesrätin Birgit Gerstorfer wollte, dass Gemeinden im Katastrophenfall besser unterstützt werden. Konkret hätten Gemeinden, welche von extremen Schneefällen betroffen worden sind, Aufwendungen für Kosten ersetzt bekommen sollen, die über den üblichen Winterdienst hinausgehen. Der Antrag wurde im Unterausschuss des Landtages allerdings mehrheitlich abgelehnt.

So bleibt es dabei, dass lediglich Gemeinden, die sich im Härteausgleich befinden, ihre Mehraufwendungen im Winterdienst anerkannt und durch Bedarfszuweisungsmittel des Gemeinderessorts abgedeckt bekommen (Abgangsdeckung). Alle anderen Gemeinden müssen das selber tragen, auch jene Gemeinden, die knapp positiv bilanzieren und dadurch möglichweise ins Minus rutschen. So betrugen beispielsweise die Mehraufwendungen in der Gemeinde Bad Goisern im vergangenen Jahr rund 240.000 Euro, in Spital am Pyhrn waren es 143.000 Euro.

Mehr Abgangsgemeinden?

„Wenn Gemeinden durch Extremereignisse nicht mehr ausgeglichen bilanzieren können, werden sie zu Abgangsgemeinden. Das hat negative Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Es ist mir völlig unverständlich, dass mein Vorschlag, eine eigene Voranschlagstelle des Landes für diese Zwecke einzurichten, mehrheitlich abgelehnt wurde. Es genügt nicht, wenn den Gemeindevertreterinnen und -vertretern vor Ort im Katastrophenfall größtmögliche Unterstützung zugesagt wird. Dem müssten auch Taten im Landtag folgen“, zeigt sich Landesrätin Gerstorfer von der Entscheidung enttäuscht.

Ausgleich über Härteausgleichsfonds und Strukturfonds

Gerstorfers Regierungskollege Max Hiegelsberger (ÖVP) meint dagegen, dass die Winterdienstkosten ohnehin ausreichend über den Härteausgleichsfonds und den Strukturfonds ausgeglichen werden.

„Für Gemeinden, die den ordentlichen Haushalt nicht aus eigener Kraft ausgleichen können, werden die Kosten für den Winterdienst durch den Härteausgleichsfonds übernommen. Für Gemeinden, die ihren Haushalt ausgleichen können, sieht die »Gemeindefinanzierung NEU« den Strukturfonds vor, aus dem die erhöhten Winterdienstkosten zu begleichen sind. Die Einrichtung eines gesonderten Fonds ist daher nicht notwendig oder zielführend. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand wäre enorm und widerspricht dem Prinzip einer klaren und transparenten Finanzierung der Gemeinden“, so Hiegelsberger.