Martin Schiefer
Rechtsanwalt Martin Schiefer: „Der Vergaberechtsprozess muss daher hieb- und stichfest sein und Entscheidungsträger der öffentlichen Hand müssen sich bereits im Vorfeld absichern.“
© Nik Pichler

Kann ein gutes Geschäft ein Schaden sein?

Kommunalpolitische Vorgänge verlangen vergaberechtliche Sorgfalt und sind immer häufiger Gegenstand strafrechtlicher Untersuchungen. Die Antwort ist daher ein eindeutiges Ja. Ein gutes Geschäft kann tatsächlich ein Schaden sein.

Das Regelwerk der Vergabepraxis wird immer komplexer und oft sind sich Kommunalpolitiker gar nicht bewusst, dass sie sich in rechtlichen Grauzonen befinden, da sie dem Gesetz nach dem Vermögen der Gemeinde verpflichtet sind.

Selbst wenn Gerichte vergaberechtliche Entscheidungen bestätigen, werden diese zum Teil nicht mehr akzeptiert und in einen Strafrechtskontext gestellt, bzw. Akteure auf zivilrechtlichem Weg belangt. Der Vergaberechtsprozess muss daher hieb- und stichfest sein und Entscheidungsträger der öffentlichen Hand müssen sich bereits im Vorfeld absichern. Somit sind juristische Prophylaxe, professionelle Versicherungsberatung, Krisenkommunikationsplanung und Cybersecurity-Maßnahmen wichtige Instrumente, um ungerechtfertigte Angriffe straf- und zivilrechtlicher Natur abzuwehren.

Schiefer Rechtsanwälte haben in Kooperation mit renommierten Strafrechts-, Medien-, IT- und Versicherungsexperten einen Katalog an Schutzinstrumenten für Organe öffentlicher Auftraggeber entwickelt, um Organisationen wie auch deren einzelne Akteure zu schützen