Haus wird abgerissen
Im Sinne eines nachhaltigen Umweltschutzes gilt heute der Grundsatz, Abfälle vorrangig zu vermeiden, zu verringern, zu verwerten oder zu beseitigen. Weniger Abfall schützt die Umwelt. Weniger Abfall bzw. die Verfolgung einer effizienten Abfallwirtschaft nützt aber auch Unternehmen, Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürgern.
© Foto Tschank//shutterstock.com

Ressourcenschonender Umgang bei Bauvorhaben

Bauvorhaben, seien es Hochbauvorhaben, wie Errichtung, Abbruch, Zu- oder Umbauten, oder auch andere infrastrukturelle Baumaßnahmen, stellen für Gemeinden und Kommunen immer ein gewisses Risiko dar

Große Bauprojekte verändern den Lebensraum der Bürgerinnen und Bürger für Jahrzehnte, sodass das kollektive Bedürfnis der Mitgestaltung und Einflussnahme oftmals recht groß ist. Gleichzeitig kann die Belastung durch eine – mitunter jahrelang bestehende – Baustelle zu nervenaufreibenden Konflikten innerhalb der Bevölkerung führen. Wie kann hier ein geeignetes, ressourcenschonendes Konzept Abhilfe schaffen?

Was nach lästiger Pflicht klingt, steigert gleichermaßen die Akzeptanz in der Bevölkerung: In der heutigen Zeit spielen Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle. Das demonstriert nicht zuletzt eindrucksvoll die Fridays for Future-Bewegung. Auf dem Fachgebiet der Umwelttechnik und Bauplanung wird aber bereits seit Jahrzehnten daran gearbeitet, schonend mit unseren Ressourcen und der Umwelt umzugehen, und das systematisch und zielführend.

Weniger ist mehr

Im Sinne eines nachhaltigen Umweltschutzes gilt heute der Grundsatz, Abfälle vorrangig zu vermeiden, zu verringern, zu verwerten oder zu beseitigen.

Weniger Abfall schützt die Umwelt. Weniger Abfall bzw. die Verfolgung einer effizienten Abfallwirtschaft nützt aber auch Unternehmen, Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürgern. Für wirtschaftliche Betriebe eröffnet sich zudem eine Möglichkeit, die Vorteile am Markt bescheren kann.

Für öffentliche Auftraggeber ist es wiederum eine Chance zu beweisen, dass Umweltschutz ernst genommen wird und die Belastung für Mensch, Umwelt und Natur möglichst gering gehalten werden kann.

Gleichzeitig verschaffen innovative und ressourcenschonende Konzepte im Bereich des Bauens Rechtssicherheit: Die europaweiten Normen und Gesetze sowie nationale Vorgaben einzuhalten und dies auch nachzuweisen ist ohne einschlägige Fachplanung kaum zu bewältigen. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen.

Zielsetzung: Am Anfang wissen, was am Ende übrig bleibt

Seit Anfang 2016 haben sich die Spielregeln für Baustellen in Hinblick auf ihren Umgang mit Abfällen stark verändert. Der Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen, die Abfalltrennung auf Baustellen sowie die Herstellung und Verwendung von Recycling-Baustoffen wurde durch die „Recycling-Baustoffverordnung“ neu geregelt. Für Auftraggeber wurde beispielsweise auch die Verpflichtung zum verwertungsorientierten Rückbau eingeführt.

Das bedeutet, die Erkundung und Entfernung von relevanten Schad- und Störstoffen vor dem Abbruch eines größeren Gebäudes zu ermöglichen. Darüber hinaus müssen sie die korrekte Abfalltrennung auf Baustellen sicherstellen und Vorgaben für die Verwendung bestimmter Recycling-Baustoffe machen. Die Verpflichtungen können vertraglich auch an andere Personen übertragen werden. Bei einer Ausschreibung können dafür entsprechende Leistungspositionen festgesetzt werden.

Der Abfallbegriff ist aber oft nicht eindeutig und muss für konkrete Rahmenbedingungen im Detail geprüft werden, da das Zutreffen der Abfalleigenschaft einen massiven Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit von Prozessen hat.

Abfälle erst gar nicht entstehen lassen

Auch eine geringere Verkehrsentwicklung auf und rund um Baustellen könnte bzw. sollte in die Maßnahmen zur Steigerung der Nachhaltigkeit einfließen. Abfälle erst gar nicht entstehen zu lassen – das ist der wichtigste Grundsatz der Abfallwirtschaft. Vermeidung bremst das Wachstum unserer Abfallmengen, spart damit Energie und Rohstoffe, schont unser Grundwasser und ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz.

Rückbau- und Entsorgungskonzept schafft Überblick über Abfall

Aus diesen und weiteren fachlichen Gründen ist das Erstellen eines Rückbau- und Entsorgungskonzepts grundsätzlich eine Planungsaufgabe.

Durch die Erstellung dieser Konzepte erhält der Bauherr bereits im Planungsstadium seines Bauvorhabens einen detaillierten Überblick über die anfallenden Abfallarten und Abfallmengen und deren Verwertung/Beseitigung.

Die entsprechenden Vorplanungen unterstützen den Bauherrn dabei, verwertungsorientierte Abbruchtechniken, effektive Abfalltrennsysteme, Abfallvermeidungsmaßnahmen und Verwertungswege vorzusehen. Das ist eine Basis für eine zielgerichtete Ausschreibung bzw. vertragliche Gestaltung hinsichtlich der Rückbau- und Entsorgungsleistungen und eignet sich hervorragend, um innerhalb der Bevölkerung Bewusstseinsbildung hinsichtlich der kollektiven Vermeidung von Abfall zu schaffen.

Innovative Konzepte fördern Regionalität

Qualitätskriterien, wie umweltfreundliche und innovative Abfallkonzepte, sollten im Vergleich zum Anschaffungspreis ein maßgebliches Gewicht bei der Findung des Auftragnehmers haben und sind ein geeignetes und sinnvolles Zuschlagskriterium bei Bestbietervergaben gemäß dem Bundesvergabegesetz.

Die Wahl von Zuschlagskriterien, die den Umweltschutz forcieren, stärkt gleichzeitig die regionale Wertschöpfungskette, da weite Anfahrtswege und der dadurch bedingte CO2-Ausstoß bekanntlich wenig umweltschonend sind.

Ein effizienter Hebel, der häufiger zur Anwendung kommen sollte. Der weltweite Preiswettbewerb sollte nun endlich der Vergangenheit angehören und durch einen qualitativen Kampf um die innovativsten und nachhaltigsten Konzepte ersetzt werden.