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Eine Möglichkeit, einen Freizeitwohnsitz ausfindig zu machen, umfasst die Analyse des Energieverbrauchs.
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Mehr Kontrolle für Freizeitwohnsitze

3. Februar 2020
Seit Mai 2019 sind Personen, die in Tirol eine Immobilie zu Freizeit- und Erholungszwecken nutzen und damit nicht dauerhaft wohnhaft sind, dazu verpflichtet, eine Freizeitwohnsitzabgabe zu entrichten. Um die Gemeinden bei der Ermittlung von Freizeitwohnsitznutzungen zu unterstützen, ist jetzt der Einsatz von Kontrollorganen geplant.

„Um der illegalen Freizeitwohnsitznutzung in Tirol einen Riegel vorzuschieben, braucht es auch neue Vorgangsweisen. Die Novelle im Tiroler Raumordnungsgesetz sowie das Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz waren wesentliche Schritte in die richtige Richtung“, sagt Landesrat Johannes Tratter.

Die Gemeinden stehen aber oft vor der Frage, wie sie Freizeitwohnsitze effektiv und effizient eruieren können. Zur Unterstützung der Gemeinden sollen nun vom Land Tirol gemeinsam mit dem Gemeindeverband in Zukunft Kontrollorgane eingesetzt werden. „Diese können von der Gemeinden angefordert werden, um bei konkreten Verdachtsfällen direkt vor Ort Erhebungen durchzuführen. So sollen illegale Freizeitwohnsitznutzungen gezielt ermittelt werden können. Die rechtlichen Voraussetzungen dazu werden derzeit geprüft“, erklärt der Präsident des Gemeindeverbandes Ernst Schöpf.

Datenaustausch für Verdachtsfeststellung

Eine Möglichkeit, einen Freizeitwohnsitz ausfindig zu machen, umfasst die Analyse des Energieverbrauchs. Die gesetzliche Regelung für den Datenaustausch zwischen Behörden und den Energieversorgern soll im Landtag beschlossen werden.

„Strom- sowie Wasserverbrauch sind ausschlaggebend für die Feststellung eines Anfangsverdachtes für eine illegale Freizeitwohnsitznutzung“, meint Schöpf. „Die neue Regelung macht es künftig möglich, in begründeten Verdachtsfällen wichtige Informationen von Seiten des Energieversorgers zu erhalten. Mit dem Einsatz von Kontrollorganen setzen Land und Gemeindeverband zudem einen weiteren wesentlichen Schritt gegen die illegale Freizeitwohnsitznutzung“ so Landesrat Tratter.