Hund an der Leine
An öffentlichen Orten im Ortskern und im Wohngebiet müssen Hundehalter ihre Vierbeiner künftig mit Leine oder mit Maulkorb führen.
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Immer mit Beißkorb oder Leine

20. November 2019
Mit dem tirolweit einheitlichen Vollzug von Leinen- bzw. Maulkorbpflicht soll der „Fleckerlteppich“ an einzelnen Gemeinderegelungen künftig der Vergangenheit angehören. An öffentlichen Orten im Ortskern und im Wohngebiet müssen Hundehalter ihre Vierbeiner künftig mit Leine oder mit Maulkorb führen.

Zudem gilt bei größeren Menschenansammlungen, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen, Spielanlagen und Einkaufszentren, die Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde-Neueinsteiger müssen dann bei der erstmaligen Anmeldung eines Hundes Grundkenntnisse in der Hundehaltung nachweisen. 

Sicherheit und Tierschutz sollen gewährleistet sein 

„Mit den neuen Regelungen zur Hundehaltung wollen wir Unfällen und Beißsituationen bestmöglich vorbeugen. Dazu braucht es die gesetzlichen Nachschärfungen und vor allem die Aufklärung der Hundehalterinnen und Hundehalter“, betont Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf. In Summe sei ein ausgewogenes Gesetz entworfen worden, das mehr Sicherheit für Mensch und Hund gewährleistet und auch die Interessen des Tierschutzes wahrt.

„Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt nur eingeschränkt und ist dort gerechtfertigt – verantwortungsbewusste Hundehalterinnen und Hundehalter vermeiden die Mitführung ihres Vierbeiners bei großen Menschenansammlungen ohnehin im Sinne des Tieres“, erklärt die Landesrätin.

Gemeinden können Hundefreilaufzonen ausweisen

Im Gesetz wird auch festgeschrieben, dass ein Maulkorb immer den tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen hat. Darüber hinaus steht es den Gemeinden frei, per Verordnung Hundefreilaufzonen auszuweisen. Von der Leinen- und Maulkorbpflicht ausgenommen sind Rettungs-, Therapie-, Assistenz-, Dienst- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung.