© Shutterstock

Die Vorhaben bei Kinderbetreuung und Bildung

Neben Maßnahmen, die durchwegs zu begrüßen sind und sich mit den Forderungen des Gemeindebundes decken, gibt es auch kritische Punkte bzw. Maßnahmen, die zwar in der Sache vernünftig sind, deren Finanzierung aber ungeregelt bleibt.So ist es erfreulich, dass die Zweckzuschüsse ab dem Kindergartenjahr 2020/21 wesentlich erhöht werden sollen – letztlich geht es dabei um die Kofinanzierung des Ausbaus von elementaren Kinderbetreuungseinrichtungen, der Mitfinanzierung des kostenlosen letzten Kindergartenjahres und der Sprachförderung.

In der Sache zu begrüßen ist, dass der Ausbau ganztägiger Schulangebote forciert werden soll, Wermutstropfen ist aber, dass keine Regelung für eine nachhaltige Finanzierung ganztägiger Schulangebote vorgesehen ist. Das zuweilen in Geltung stehende Bildungsinvestitionsgesetz ist keine Grundlage für eine nachhaltige Finanzierung (über das Jahr 2022 hinaus).

Auch hinsichtlich der vorgesehenen universitären Ausbildung aller Elementarpädagogen sowie der Ausstattung der Schüler mit digitalen Endgeräten (Tablet) stellt sich die Frage der Finanzierung.

Positiv hervorzuheben ist hingegen, dass das Unterstützungspersonal an Schulen dienstrechtlich bei den Bildungsdirektionen angedockt werden und allenfalls bei einer Personalagentur des Bundes angestellt sein soll. Die Finanzierung dieses Themenbereichs soll auch langfristig im Wege des Finanzausgleichs abgesichert werden.

Zudem soll es eine klare Aufgabenteilung und Konsolidierung unterschiedlicher Aufgaben (und Titel) des Unterstützungspersonals geben.

Finanzierung ungeklärt

Hingegen sind Maßnahmen wie Ferienbetreuung, Sommerunterricht, zusätzliche Förderstunden, bauliche Modernisierung der Schulen, die tägliche Bewegungseinheit und die ganzjährige Öffnung von Schulinfrastruktur für Vereine und Organisationen mit Kostenfolgen verbunden, die noch zu klären sein werden.

Durchwegs positiv zu werten ist das Vorhaben, rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Musikschullehrern an öffentlichen Schulen und in ganztägigen Schulangeboten zu schaffen. Auch das entspricht einer langjährigen Forderung des Gemeindebundes.

Wenngleich die Beistellung von Erziehern und Freizeitpädagogen in ganztägigen Schulen nach Ansicht des Gemeindebundes nicht Aufgabe der Gemeinden ist, ist die vorgesehene Erarbeitung eines Jahresarbeitszeitmodells für dieses Personal zur Ermöglichung der Ferienbetreuung zu begrüßen.