Frau auf einem elektisch betriebenen Roller
E-Scooter-Fahrer haben alle Regeln zu befolgen, die auch für Radfahrer gelten.
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Die neuen Regeln für E-Scooter

29. August 2019
Einfach in der Handhabung, günstig im Betrieb, platzsparend und trendy – das Fortbewegungsmittel E-Scooter bietet Verkehrsteilnehmern zahlreiche Vorteile und erfreut sich steigender Beliebtheit. Doch mit der zunehmenden Anzahl an Geräten häufen sich auch die Beschwerden aufgrund unsachgemäßer Nutzung.

Roller mit Elektroantrieb sind inzwischen zu einem fixen Bestandteil des Verkehrsgeschehens geworden. Neben privaten Geräten werden in immer mehr Städten nun auch Leih-Scooter angeboten. Diese können nach Anmeldung per App geortet und gemietet werden, die Bezahlung ist in der Regel abhängig von der Nutzungsdauer und erfolgt bargeldlos per Kreditkarte.

Löst der Roller das Problem der "letzten Meile"?

Für viele Nutzer sind E-Scooter ein Inbegriff moderner und umweltschonender Mobilität. Besonders im Hinblick auf das sogenannte „Problem der letzten Meile“ werden große Hoffnungen auf das Trendsportgerät gesetzt: Es könnte das Potenzial haben, die Lücke zwischen dem öffentlichen Verkehrsnetz und dem eigentlichen Zielort zu schließen.

Gleichzeitig häufen sich jedoch auch zunehmend die Beschwerden über zu hohe Fahrgeschwindigkeiten, unsachgemäße Benutzung oder achtlos abgestellte Leihgeräte.

„Neue Formen der Mobilität stellen stets eine Herausforderung für das bestehende Verkehrssystem dar. Für ein gutes und unfallfreies Miteinander im Straßenverkehr braucht es klare Regeln, aber auch den gegenseitigen Respekt und die Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer“, betont  Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit.  

Neue, bundesweite Regeln für E-Scooter

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung regelt seit Juni 2019 in Österreich den Gebrauch der Trendsportgeräte.

  • E-Scooter gelten rechtlich als Fahrräder, so lange ihre maximale Geschwindigkeit 25 km/h und ihre maximale Leistung nicht mehr als 600 Watt beträgt. E-Scooter-Fahrer haben daher alle Regeln zu befolgen, die auch für Radfahrer gelten.
  • Erlaubt ist demnach die Benutzung auf der Fahrbahn und auf Radfahranlagen, nicht aber auf dem Gehsteig oder Gehwegen – sofern keine anderslautenden Ausnahmeregelungen existieren.
  • Es gilt die 0,8-Promille-Grenze.
  • Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • Kinder dürfen erst ab einem Alter von zwölf Jahren alleine mit dem E-Scooter fahren. Für Besitzer eines Radfahrausweises sinkt diese Altersgrenze auf zehn Jahre.
  • Wie beim Fahrrad gilt auch beim E-Scooter für Kinder unter zwölf Jahren Helmflicht – aus Sicherheitsgründen ist das Tragen eines Helms jedoch für alle Altersklassen empfehlenswert. Wer des Öfteren Leih-Scooter nutzt, sollte es daher zur Routine werden lassen, einen Helm gleich in der Früh von zu Hause mitzunehmen.

E-Scooter achtsam abstellen

Vor allem bei Leihgeräten stellt sich die Frage: Wo parke ich mein Gefährt nach der Fahrt?

Scooter sollten am Fahrbahnrand grundsätzlich so abgestellt werden, dass sie weder umfallen können noch verkehrsbehindernd sind. Verkehrseinrichtungen wie Ampeln, Verkehrszeichen etc. dürfen nicht beschädigt oder gar verdeckt werden.

Auf dem Gehsteig dürfen E-Scooter nur dann abgestellt bzw. geparkt werden, wenn dieser zumindest 2,5 Meter breit ist – sodann sind Scooter dort platzsparend aufzustellen.

Nicht erlaubt ist das Abstellen in Haltestellenbereichen (ausgenommen Fahrradständer), in Grünanlagen, auf nichtöffentlichen Flächen sowie auf anderen Flächen mit Halte- & Parkverbot. Die Gehlinien von Fußgängern sollen keineswegs durch abgestellte Scooter gestört werden. Der beste Platz für Scooter ist somit neben bestehenden Radbügeln oder Fahrradständern oder am Parkstreifen neben der Fahrbahn.

Blindenleitsysteme und Ampelanlagen sollten freigehalten und Scooter niemals an Hausmauern oder in Hauseingängen abgestellt werden – dort können sie für ältere, blinde oder sehbehinderte Personen, die sich mit dem Langstock orientieren, zur gefährlichen Stolperfalle werden.

KFV-Tipps für mehr Sicherheit am E-Scooter

  • Üben Sie den Umgang mit dem E-Scooter im verkehrsfreien Raum!
  • Schützen Sie Ihren Kopf mit einem Helm! 
  • Halten Sie sich an die Verkehrsregeln!
  • Fahren Sie stets rücksichtsvoll und gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer nicht!
  • Seien Sie im Kreuzungsbereich besonders aufmerksam: Nähern Sie sich langsam der Kreuzung und seien Sie sich möglicher Gefahren durch abbiegende Fahrzeuge bewusst. 
  • Ablenkung vermeiden, beim Fahren auf Kopfhörer verzichten! 
  • Machen Sie sich sichtbar! Helle Kleidung und Reflektoren auf der Kleidung und am Scooter helfen, dass Sie besser gesehen werden! 
  • Schalten Sie bei Dunkelheit und schlechter Sicht das Licht Ihres E-Scooters rechtzeitig ein! Achten Sie darauf, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.
  • Überprüfen Sie Leihgeräte vor der Nutzung auf Verkehrstüchtigkeit und Bremsleistung. 
  • Vorsicht im Urlaub: Die Regelungen für E-Scooter sind in Europa nicht einheitlich. Erkundigen Sie sich vor der Abreise, welche Regeln für E-Scooter an Ihrem Reiseziel herrschen.