Energie Verkehr, Wasser, Abfall, Finanzausgleich - die Gemeinden sind in vielfältiger Weise vom Regierungsprogramm betroffen.
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Der Klimaschutz im Regierungsprogramm

Die geplanten Maßnahmen für den Klimaschutz und die ökologischen Aspekte der Steuerreform:

Bis 2040 soll die gesamte Verwaltung klimaneutral werden. Was dies im Jahr 2040 dann schlussendlich für die Gemeinden bedeuten wird, ist noch nicht abzusehen. Was bisher allerdings feststeht: Deckung des Wärme- und Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen, Sanierung der Gebäude und die Umstellung der Flotten auf emissionsfreie Fahrzeuge.

Klimaschutzorientiere Raumplanung

Seit längerer Zeit gibt es Bestrebungen, große Veränderungen im Bereich der Raumordnung anzugehen - Stichwort Flächenversiegelung. Einerseits geht aus dem Regierungsprogramm hervor, dass die Regierungsparteien gedenken, über die Fachplanungskompetenz des Bundes stärker in die Raumordnung einzugreifen als bisher.

In diesem Kernbereich der Gemeindeautonomie wird der Gemeindebund sehr genau prüfen, dass es hier nicht „durch die Hintertür“ zu einer Beschneidung der kommunalen Selbstverwaltung kommt.

Auch die Vertragsraumordnung ist im Programm angesprochen. Dieses Instrument wird von den Gemeinden bereits eingesetzt, etwaige Verpflichtungen oder Eingriffe in die Gemeindeautonomie, die auch der Verfassungsgerichtshof in der Vergangenheit bereits als unzulässig erkannt hat, wird der Gemeindebund auch in Zukunft nicht akzeptieren.

Leonore Gewessler
Die Quereinsteigerin Leonore Gewessler hat nicht nur ein „Superministerium“ übernommen, auch ein Bündel an Vorhaben liegt vor ihr.

Kompensation von überschießenden Emissionen

Angesprochen wird ein Kriterienkatalog, der noch nicht vorliegt. Ausgehend von diesem scheint geplant, dass Verwaltungseinheiten, die die Zielkriterien nicht erreichen, die „zu viel“ verursachten Emissionen kompensieren müssen. Der Gemeindebund wird sich dafür einsetzen, dass es auch hier nicht zu einer einseitigen und übermäßigen Belastung der Gemeinden kommt und dass lokale Gegebenheiten und Besonderheiten Berücksichtigung finden.

Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs

Positiv hervorzuheben ist, dass das Regierungsprogramm dezidiert „Last Mile“-Lösungen anspricht. Es ist geplant, ein zumindest stündliches, flächendeckendes öffentliches Verkehrsangebot in Stadt und Land zu ermöglichen. Dabei wird auch erkannt, dass es kleinstrukturierte Lösungen und flexible Angebote für den ländlichen Raum braucht – Stichwort Mikro-ÖV. Auch Verbesserungen für Pendlerinnen und Pendler sind zu begrüßen. Ebenso wie die von den Regierungsparteien gewünschte Attraktivierung der Radwege im ländlichen Raum wird dies nicht zuletzt eine Frage der Finanzierung sein.

Weiterentwicklung der Wohnbauförderung

Vorsicht ist hingegen bei geplanten Neuregelungen der Wohnbauförderung geboten. Diese soll an gewisse Kriterien geknüpft werden, etwa ÖV-Erreichbarkeit und Siedlungsdichte. Dies darf nicht zu einem „Aushungern“ des ländlichen Raums führen – auch hier werden wir uns vehement für eine gerechte und sinnvolle Neugestaltung einsetzen, die die gewachsenen Strukturen und vielseitigen Lebensräume in Österreich berücksichtigt.

Schutz des Wassers als zentrales Element der Daseinsvorsorge

Auch im Regierungsprogramm bekennen sich die Koalitionsparteien zur Absicherung der Siedlungswasserwirtschaft (SWW). Der Gemeindebund wird weiter darauf pochen, dass die Förderung für den Ausbau und die Erhaltung der SWW nach dem Umweltförderungsgesetz auch in Zukunft bestehen bleibt. 

Nationaler Energie- und Klimaplan (NEKP) als verbindliche Grundlage für Klimaschutz

Hier ist ganz klar zu sagen, dass der bestehende NEKP, der in Begutachtung geschickt wurde, nicht gemeint sein kann. Dieser war weder präzise noch vollständig. Wird dieser überarbeitet und um eine Folgenabschätzung ergänzt, muss er erneut in Begutachtung gegeben werden.

„Phase-out“ für Öl-Kessel

Ab 2020 gibt es ein Verbot für den Einbau von Öl und Gasheizsystemen, ab 2021 beim Heizungswechsel und ab 2025 müssen Kessel, die älter als 25 Jahre sind, ausgetauscht werden. Im Regierungsprogramm sind Förderungen, die den Umstieg erleichtern sollen, angesprochen. Wie sich der Umstieg und die gesetzlichen Grundlagen in weiterer Folge gestalten werden, ist noch nicht abzusehen. Wir mahnen allerdings rechtzeitige Information und Mitspracherechte ein, da Gemeinden Planungssicherheit brauchen.

Eine Million Dächer mit Photovoltaikanlagen

Bekräftigt wird das Ziel, eine Million Dächer mit PV-Anlagen auszustatten. Dazu soll es Erleichterungen bei der Eigenstromsteuer und bei der Netzeinspeisung geben. Auch auf alternative Finanzierungsmöglichkeiten – Stichwort Green Finance – wird hingewiesen. Dass die Gemeinden hier bereits Vorreiter sind, zeigen die erfolgreichen Bürgerbeteiligungen an PV-Anlagen oder von Gemeinden initiierte und unterstützte Nachrüstungen privater Haushalte.

Fokus auf die Ortskerne

Der Fokus in der örtlichen Entwicklung soll weiter auf die Orts- und Stadtkerne gelegt werden. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, aber nicht in allen Gemeinden möglich oder sinnvoll. Etwaige Förderprogramme dürfen nicht so gestaltet werden, dass gewisse Strukturen von vornherein ausgeschlossen werden.

Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr

Mit den Bullet-Points „Schülerfreifahrt und Öffi-Ticket ressortübergreifend denken“ und „Bundesländerübergreifendes Jugendticket sowie Überarbeitung der Schülerfreifahrt“ spricht das Regierungsprogramm auch die für die Gemeinden im ländlichen Raum sehr dringliche Thematik der Aufrechterhaltung und Finanzierung der Schülerfreifahrt an.

Der Gemeindebund hat diesbezüglich verschiedenste Initiativen gesetzt, seitens der Übergangsregierung wurde aber stets auf die neue Bundesregierung verwiesen, da eine Reform des Familienlastenausgleichsgesetzes (die Finanzierung der Schülerfreifahrt, sowohl im Linienverkehr als auch im Gelegenheitsverkehr, obliegt gemäß § 30f FLAG dem Bund) mit finanziellen Folgen versehen ist.

Eine Reform ist dringend erforderlich, da sich das bestehende Abgeltungssystem in den vergangenen Jahren mehr und mehr von der tatsächlichen Kostensituation für die Gewährleistung der Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr entfernt hat.

Nach Branchen-Angaben der Wirtschaftskammer liegt die Finanzierungslücke bereits jetzt bei mehr als 50 Prozent, sodass die Gemeinden mehr und mehr in die Rolle des Ausfallshafters gedrängt wurden, weil die laufende Valorisierung in den vergangenen Jahren deutlich zu gering ausfiel.

An dieser Stelle darf auch für die vielen in den Gemeinderäten verabschiedeten Resolutionen zu dieser Problemlage, die in den letzten Monaten beim Österreichischen Gemeindebund eingetroffen sind, Danke gesagt werden.

Leerstandsmanagement

Einheitliche Erhebung, Speicherung und Verwaltung von Leerstand. Welche Maßnahmen zur Aktivierung der Leerstände geplant sind, ist noch nicht abzusehen.