E-Pkw an einer Ladestation
Die vollelektrische Reichweite eines Pkw muss mindestens 50 Kilometer betragen.
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Förderungen für E-Gemeindefahrzeuge

18. April 2019
Knackpunkt bei der Anschaffungen von Elektrofahrzeugen ist natürlich die Finanzierung. Viele der Elektromobile sind nämlich (heute noch) teurer als ihre rohstoffverbrauchende Cousins. Um diesen Nachteil auszugleichen, gibt es Förderungen.

Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) und der Autoimporteure wird in den Jahren 2019 und 2020 die Anschaffung von Pkw mit Elektro-, Brennstoffzellen- und Plug-In-Hybrid-Antrieben sowie Range Extender für den betrieblichen Einsatz unterstützt.

Die Unterstützung setzt sich zusammen aus einem „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeuges, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Fahrzeugimporteuren gewährt wird, und einem „E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMNT.

Online-Registrierung bis Ende 2020

Seit 1. März 2019 sind die Online-Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31. Dezember 2020 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 24 Wochen der Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein darf.

Für die nächsten zwei Jahre steht ein Budget von insgesamt 93 Millionen Euro zur Verfügung, mit dem Gemeinden, Betriebe, Vereine und Privatpersonen bei der Anschaffung von E-Fahrzeugen und E-Ladeinfrastruktur unterstützt werden.

Die Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-in-Hybrid Antrieb sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 und ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).

Die vollelektrische Reichweite eines Pkw muss mindestens 50 Kilometer betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des Pkw darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.

Die Förderung beträgt 1500 Euro für E-Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) bzw.  750 Euro pro Fahrzeug für Plug-In-Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV); PHEV, REX, REEV mit Dieselantrieb sind nicht förderfähig.

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonusanteil in der Höhe von 1500 pro BEV, FCEV bzw. 750 Euro pro PHEV, REX, REEV gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden und wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.

Wie verläuft der Förderungsprozess?

Nachdem Sie Ihren Antrag vollständig eingereicht haben, durchläuft er einen Beurteilungs- und Genehmigungsprozess. Nach positiver Genehmigung erfolgt die Auszahlung der Förderung üblicherweise innerhalb von in der Regel acht Wochen nach dem Einlangen Ihrer vollständigen Antragsunterlagen bei der KPC. Mit dem Auszahlungsschreiben kommt der Förderungsvertrag zustande. Sie erhalten damit einen Aufkleber, der am geförderten Pkw gut sichtbar anzubringen ist.

Auf www.meinefoerderung.at können Sie jederzeit den aktuellen Status Ihres Projektes einsehen.

Hinzuweisen ist darauf, dass auch im Anschluss an die Auszahlung der Förderungsmittel, über die Behaltedauer der Fahrzeuge von vier Jahren, die im Vertrag geregelten Pflichten wie u. a. der Nachweis über den Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern sowie Informations- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen sind. Die Einhaltung derselben wird stichprobenartig kontrolliert.

Förderungen für e-Fahrzeuge

Förderung gibt's auch für Photovoltaik-Anlagen

Seit 1. März 2019  sind die Online-Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 30. November 2019 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 12 Wochen der Antrag gestellt werden.

Zu beachten ist, dass das Lieferdatum der Anlage nicht vor dem 1. März 2019 liegen darf. Pro Photovoltaikanlage kann nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Weiters kann auch nur pro Standort ein Förderungsantrag gestellt werden.

Einen Antrag können natürliche und juristische Personen stellen. Neben Privatpersonen können das auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc. sein. Allerdings gelten für Land-/ForstwirtInnen besondere Bestimmungen.