Flüchtlinge dürfen wieder Schülerlotsen sein

3. Oktober 2017
Der oberösterreichische FPÖ-Verkehrslandesrat Günther Steinkellner hatte per Erlass vorgeschrieben, dass Schülerlotsen einen B-Führerschein brauchen. Das sorgte in Gemeinden, in denen Asylwerber diese Aufgabe übernehmen, für Verwirrung. Nun sorge der Verfassungsdienst des Landes für Klärung.

Die neue Verordnung hätte für Projekte, in denen Asylwerber als Schülerlotsen im Einsatz sind, in einigen Gemeinden das Aus bedeutet, da die Flüchtlinge meist keinen Führerschein besitzen. Der Verfassungsdienst des Landes stellte jetzt aber klar:


  • der Erlass gilt nur für Bundes- und Landesstraßen (Bezirksstraßen)

  • der Erlass gilt nicht auf Gemeindestraßen

  • auf den Gemeindestraßen bestimmt der/die Bürgermeister/in und legt fest, wer geeignet ist




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Erlass gilt nicht für Gemeinden



„Wenn eine Gemeinde, wie Vöcklabruck, auf Gemeindestraßen Asylwerbende zur Schulwegsicherung einsetzt, die davor von der Exekutive überprüft und eingeschult wurden, dann handelt sie völlig korrekt“, sagt Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne), auf dessen Wunsch hin Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) den Verfassungsdienst eingeschalten hatte. Anschober weiter: „Damit sollte dieses Thema beendet und Rechtssicherheit geschaffen sein. Ich werde nun dieses Gutachten samt Infoblatt allen Bezirkshauptmannschaften, Bürgermeister/innen und Integrationsbeauftragten der Gemeinden übermitteln. Nach Schaffung der Rechtssicherheit rechne ich damit, dass mehr Gemeinden als bisher aktiv werden und Asylwerbende nach Überprüfung und Einschulung auf Gemeindestraßen zur Schulwegsicherung einsetzen.“